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Start > Artikel > Mobbing: Wie werden Mobbing-Fälle beurteilt?

Wie werden Mobbing-Fälle beurteilt?

von Jürgen W. Goldfuss

Schauen wir uns einige Urteile an, die in der letzten Zeit von deutschen Gerichten gefällt worden.

Beispiel 1

Dem Prokuristen einer Bank, der von seinem Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum schikaniert wurde, wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 € zugesprochen.
(In diesem Fall hatte der Täter alle seine Maßnahmen penibel notiert - dem Gericht fiel dadurch die Beweisführung relativ leicht).

Beispiel 2

Einer schwangeren Mitarbeiterin wurde vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bescheinigt: die Stresssituation am Arbeitsplatz gefährde das Ungeborene. Dem Einwand des Arbeitgebers, die Stresssituation sei vorgetäuscht, hielt das Gericht entgegen: »Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben«. (!)

Beispiel 3

Eine Gruppenleiterin erzählte im Kundenkreis der Firma wahrheitswidrig, dass eine Kollegin den Arbeitgeber als »Sklaventreiber« bezeichnet habe. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber der beschuldigten Mitarbeiterin noch während der Probezeit. Die Gruppenleiterin musste den Verdienstausfall der entlassenen Kollegin ersetzen, bis diese eine neue Beschäftigung gefunden hat.

Beispiel 4

Ein Arbeitnehmer darf sich weigern, weiter zu arbeiten, wenn er im Betrieb »systematisch angefeindet« wird und durch Kollegen und Vorgesetzte »schikaniert und diskriminiert« wird. Sein Gehalt muss in diesem Fall weiter gezahlt werden. Der Arbeitgeber habe die Pflicht, seine Mitarbeiter »auch vor Gesundheitsgefahren psychischer Art zu schützen«. Notfalls müsse der Arbeitgeber die Störer entlassen, schrieb das Gericht in die Urteilsbegründung.

Beispiel 5

Arbeitnehmer/innen können von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld wegen »Mobbings« beanspruchen, wenn sie konkret darlegen, dass es sich bei seinem Verhalten »um dauerhafte systematische degradierende oder beleidigende Handlungen« gehandelt hat und sie dadurch »psychisch beeinträchtigt« wurden.

Mobbing-Tagebuch unerlässlich

Nicht jedes Gericht entscheidet für das Opfer.

So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, dass ein ärztliches Attest mit der Begründung »Erkrankung durch Mobbing« kein hinreichender Beweis sei.

Wenn schon ein ärztliches Attest das Gericht nicht überzeugen kann, wie schafft es dann der Gemobbte, das Gericht zu für sich zu gewinnen? Mit dem Mobbing-Tagebuch. In diesem Tagebuch werden von Anfang an (das heißt, sofort, wenn bei Ihnen der Verdacht auf Mobbing aufkommt) alle relevanten Daten und Ereignisse festgehalten.

Tipp:
Tragen Sie auch die Tage ein, an denen nichts geschah, weil Sie z.B. in Urlaub waren oder mit dem Täter nicht in Kontakt kamen.

Zum Beispiel:

  • Art der Handlung (was passierte genau)
  • Akteure (durch wen geschah es?)
  • Ihre Empfindungen dabei
  • (evtl.) Zeugen der Vorgänge
  • Was hätten Sie (anders) machen können?
  • Wer hätte Ihnen helfen können?
  • Wie werden Sie beim nächsten Mal reagieren?
  • Datum, Uhrzeit, lfd. Nummer der Eintragung

All diese Punkte sind wichtig, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Wenn Ihr Tagebuch »schlüssig« erscheint, dann haben Sie die besseren Karten in der Hand. Übrigens wirken Ihre Aufzeichnungen glaubwürdiger, wenn sie - wie ein Fahrtenbuch - zeitnah und manipulationssicher festgehalten werden.

Beschäftigen wir uns weiterhin mit der Frage:
»Wer kann (mir) helfen?«


Autoren-Kontakt

Was haben Sie für Erfahrungen mit dem Thema Mobbing gemacht? Ich freue mich auf Ihre Post.

Jürgen W. Goldfuss
MTD Marketing - Training - Dokumentation
E-Mail: juergen-goldfuss@online-netzwerk-lernen.de


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